Parallelverkehre und Schülerverkehr: Diese Auswirkungen hat der Regelverkehr der Ilztalbahn auf den Busverkehr

Die Diskussion um die Potenzialanalyse ist noch immer nicht beendet. Im November 2019 will der Verkehrsausschuss des Landkreises Passau über das weitere Vorgehen beraten.

Zum aktuellen Bericht in der Lokalzeitung „Am Sonntag“ veröffentlichen wir unsere vollständige Stellungnahme zu den wesentlichen Fragestellungen aus dem Fragen-/Antwortenkatalog. Wir hoffen, so zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen zu können!

Kann anhand der Antwort des Verkehrsministeriums definitiv ausgeschlossen werden, dass Buslinien im nördlichen Landkreis Passau eingestellt werden müssen, wenn es zum Regelverkehr kommen sollte?

Ja, das ist aus unserer Sicht aus zwei Gründen deifinitiv ausgeschlossen:

  • 1. Die Antwort aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr betont mehrfach, dass im Falle einer Wiederaufnahme des Zugverkehrs die Verkehrssituation insgesamt verbessert werden muss. Eine Wiederaufnahme des Zugverkehrs wird somit nicht durch erhebliche Verschlechterungen wie die Einstellung der Busverkehre entlang von B85 und B12 „erkauft“. Hierzu verweisen wir auf unsere Presseerklärung vom 6. August 2019
  • 2. Voraussetzung einer Reaktivierung der Ilztalbahn ist ein zwischen den Aufgabenträgern abgestimmtes Zug-Bus-Konzept. Das bedeutet konkret, dass sich die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die Stadt und der Landkreis Passau sowie der Landkreis Freyung-Grafenau im Anschluss an eine positive Potenzialanalyse im Detail über ein umfassendes Angebot mit Zug und Bus verständigen müssen. Der Landkreis Passau ist hier zentral eingebunden. Gegen seinen Willen können keine Buslinien eingestellt werden. Daher sind die immer wieder geäußerten Ängste auf „Verlust von Buslinien“ unbegründet.

Wichtig ist an dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass es im 1. Schritt nur um die Erstellung einer umfassenden Untersuchung geht. Erst nach Vorliegen der Potenzialanalyse geht es ans „Eingemachte“. Der immer wieder geäußerte Automatismus besteht definitiv nicht. Auch das hat das Ministerium in seinem Antwortschreiben mehrfach betont.

Anhand welcher Grundlage geht die Ilztalbahn davon aus, dass für die Schülerbeförderung kein Vorrang der Bahn (wie in Art. 2 Abs. 3 & Art. 3 Abs. 3 BayÖPNVG vorgesehen) gilt?
  • Hierzu verweisen wir auf die entsprechende Rechtsprechung des VGH Bayern. Für die Beurteilung der Schülerbeförderung gelten als Leitsätze die Interessen der zu befördernden Schüler*innen sowie wirtschaftliche Erwägungen. Auf die Art des Beförderungsmittels kommt es nicht an. Von einem Vorrang der Schiene ist bei der Beurteilung des Schülervekehrs nicht die Rede. Dies gilt nur, wenn beide – Zug und Bus – die gleiche Strecke mit den nahezu identischen Haltepunkten bedienen würden, was bei der Ilztalbahn und den Haltepunkten im Landkreis Passau ausgeschlossen ist.
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