Infrastruktur

AKTUELLES STELLUNGNAHMEVERFAHREN ZU DEN NETZZUGANGSBEDINGUNGEN GEMÄß EREgG

Aktuell führen wir ein Stellungnahmeverfahren nach § 19 Abs. 2 ERegG zu den für das Fahrplanjahr 2026 gültig ab 14.12.2025 gültigen Netzzugangsbedingungen.

SNB NBS Entwürfe 2026 Ilztalbahn GmbH

Sie haben die Möglichkeit, zu den Entwürfen der Netzzugangsbedingungen Stellung zu nehmen. Das Stellungnahmeverfahren läuft bis zum 13.10.2024, 24Uhr. 

Bitte richten Sie ihre Stellungnahme an trasse@ilztalbahn-gmbh.de.

Seit dem 01.04.2024 ist die Ilztalbahn GmbH das verantwortliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz.

Zum Abschluss eines Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrages wenden Sie sich bitte an trasse@ilztalbahn-gmbh.de.

Mit dem vorigen EIU abgeschlossene Vereinbarungen zur Nutzung von Kapazität der Eisenbahninfrastruktur können auf schriftlichen Nachweis übernommen werden. Mit dem vorigen EIU abgeschlossene Grundsatz-Infrastrukturnutzungsverträge werden nicht übernommen und müssen daher neu mit der Ilztalbahn GmbH abgeschlossen werden (siehe oben).

Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur

Bis zum 12.7.2024 einschließlich ist die Infrastruktur zu Bau- und Instandhaltungszwecken an Werktagen für den öffentlichen Zugverkehr gesperrt.

Davon ausgenommen sind die Tage 17.5. und 31.5.2024, an denen im Rahmen noch vorhandener Kapazitäten weitere Züge verkehren könnten.

Gerne versuchen wir nach besonderer Absprache Ihre Verkehrswünsche an den Tagen, die eigentlich für Bau- und INstandhaltungszwecke vorgesehen sind, zu erfüllen; sprechen Sie uns dazu bitte an unter trasse@ilztalbahn-gmbh.de!

In Waldkirchen sind derzeit die Kopf- und Seitenrampen wegen Lagerung von Baumaterialien zur Ertüchtigung der Eisenbahnstrecke nicht nutzbar. Auch hier gilt, dass eine Nutzung bis zum 12.7.2024 nicht möglich ist. Dies gilt auch für das Gleis 6, das derzeit Oberbaumängel aufweist.

Nutzungsbedingungen

Wir stellen unsere öffentliche Eisenbahninfrastruktur gemäß der nachfolgenden Regelungen gemäß ERegG zur Nutzung durch zugelassene Unternehmen zur Verfügung.

Gemäß §19 Abs. 6 ERegG haben wir die netzzugangsrelevanten Dokumete unverzüglich und vorläufig in Kraft gesetzt, um eine drohende Beeinträchtigung der Ziele der Regulierung in Kraft gesetzt.

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur gelten daher folgende Dokumente:

Muster Infrastrukturnutzungsvertrag

Anlage 8 Infrastrukturnutzungsvertrag Infrastruktur

Anlage 7 Infrastrukturnutzungsvertrag Ansprechpartner

2024-05-01 Anlage 6 NBS-BT Ilztalbahn GmbH

2024-05-01 Anlage 5 NBS AT ITB GmbH

2024-04-01 Anlage 4 SNB BT Ilztalbahn GmbH

2024-04-01 Anlage 3 SNB AT Ilztalbahn GmbH

2024-04-01 Anlage 2 Netzzugangsrelevantes Regelwerk Ilztalbahn GmbH

2024-04-01 Anlage 1 Trassenentgelte Ilztalbahn GmbH

Netzzugangsrelevantes Regelwerk

Gesetze und Verordnungen
AbkürzungBeschreibungBezugsquelle
AEGAllgemeines Eisenbahngesetzhttps://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/
ERegGEisenbahn-Regulierungsgesetzhttps://www.gesetze-im-internet.de/eregg/
EBOEisenbahn-Bau und Betriebsordnunghttps://www.gesetze-im-internet.de/ebo/
ESOEisenbahn-Signalordnunghttps://www.gesetze-im-internet.de/eso_1959/
GGVSEBVerordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern *) (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB)https://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/
RSEBRichtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEBhttps://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_30042019_G2436427120193.htm
GbVVerordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmenhttps://www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/
RiDOrdnung für die internationale Eisenbahnbeförderung
gefährlicher Güter (RID) – Anhang C zur
Übereinkommen über den internationalen
Eisenbahnverkehr (COTIF)
https://otif.org/de/?page_id=1105
TfVVerordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfunghttps://www.gesetze-im-internet.de/tfv/
VDV Schriften
AbkürzungBeschreibungBezugsquelle
BUVO-NEBetriebsunfallvorschrift für NEhttps://vdv-regelwerke.de/regelwerke/
VDV 753Richtlinie über die Erteilung, Einschränkung und Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen bei Benutzung der Schienenwege von öffentlichen Betreibern der Schienenwege – Eisenbahnfahrzeug-Führerscheinrichtliniehttps://vdv-regelwerke.de/regelwerke/
VDV 755Richtlinie für den Erwerb, den Erhalt und die Überwachung der Streckenkenntnis auf Schienenwege öffentlicher Betreiber der Schienenwege – Streckenkenntnis-Richtliniehttps://vdv-regelwerke.de/regelwerke/
DB Richtlinien
AbkürzungBeschreibungBezugsquelle
FV 408.21-27 und .48Fahrdienstvorschrifthttps://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke
Ril 436Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen (ZLB)https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke
Ril 481Bahnbetrieb; Telekommunikationsanlagen bedienenhttps://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke
Ril 482Signalanlagen bedienenhttps://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke
Ril 483Zugbeeinflussungsanlagen bedienenhttps://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke
Ril 492Triebfahrzeuge führenhttps://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke
Regelwerke des EIU
AbkürzungBeschreibungBezugsquelle
AngStrebuAngaben zum Streckenbuchim Rahmen Abschluss Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag
LaAngaben zu Langsamfahrstellen und sonstigen Besonderheitenim Rahmen Abschluss Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag
BfplBuchfahrplan für den Zugleitbetriebim Rahmen Abschluss Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag

Besonderheiten der Infrastruktur

Anbindung an benachbarte Eisenbahninfrastrukturen Passau Gbf DB InfraGO AG, Strecke 5830 Regensburg-Passau
Haupt- oder Nebenbahn im Sinne der EBO Nebenbahn
Ein- oder Mehrgleisigkeit eingleisig
Elektrifizierung nicht elektrifiziert
Spurweite 1435mm
Streckenklasse (Achs- und Meterlast) C2
Streckenhöchstgeschwindigkeiten 50km/h
Abschnittsbezogene Streckengeschwindigkeiten Buchfahrplan für den Zugleitbetrieb/Verzeichnis der Langsamfahrstellen
Neigungen und Steigungen Angaben zum Streckenbuch
Kleinster Bogenmesser 190m
Maximal zulässige Zuglängen bzw. Wagenzuglängen Angaben zum Streckenbuch
Bremsweg 400m
Bremsstellung der Züge G/P
Mindestbremshundertstel 72P
Betriebsverfahren (z. B. Zugmeldeverfahren, Zugleitbetrieb, signalisierter Zugleitbetrieb) Zugleitbetrieb gemäß Ril 408/436, Mehrzugbetrieb
Zugbeeinflussung (z. B. PZB, LZB, ETCS) PZB
Informations- und Kommunikationssysteme (z. B. GSM-R) GSM-R National Roaming in P-GSM-R-D
Spezielle Ausrüstungsgegenstände (z. B. Sprechfunkgeräte) und Bezugsmöglichkeiten für den Zugangsberechtigten Angaben zum Streckenbuch
Abweichungen vom Regellichtraum gemäß EBO keine
KV-Kodifizierung keine
Gefahrgutrestriktionen keine
Verbot einzelner Traktionsarten für einzelne Streckenabschnitte keine
Besondere Schienenwege (§ 19 EIBV) keine
Eventuelle Einschränkungen hinsichtlich der Verkehrsart (PV/GV) keine
Eventuelle sonstige Einschränkungen (z. B. für Dampfzugfahrten oder aufgrund von Baumaßnahmen) siehe Abschnitt „Verfügbarkeit Infrastruktur“
Eventuelle sonstige technische oder betriebliche Besonderheiten keine
Anforderungen an Fahrzeuge bei Abweichungen vom Regelbetrieb keine
Besetzung der Triebfahrzeuge und Züge mit Personal (z. B. für die Sicherung von Bahnübergängen oder für das Befahren von Steilstrecken) BÜ-Posten zur Befahrung des Streckenabschnittes zwischen Waldkirchen und Freyung
Allgemeine Untersagung des Fahrens ohne Streckenkenntnis (vgl.Punkt 6.3 der VDV-Schrift 755) Das Fahren ohne Streckenkenntnis ist untersagt
Regelmäßige Betriebszeiten und Betriebsruhe (vgl. hierzu unten unter Punkt 3.2.7.) siehe Abschnitt „Verfügbarkeit Infrastruktur“
Angaben zu den Betriebsstellen nebst Besetzungszeiten siehe Abschnitt „Verfügbarkeit Infrastruktur“