Infrastruktur
AKTUELLES STELLUNGNAHMEVERFAHREN ZU DEN NETZZUGANGSBEDINGUNGEN GEMÄß EREgG
Aktuell führen wir ein Stellungnahmeverfahren nach § 19 Abs. 2 ERegG zu den für das Fahrplanjahr 2026 gültig ab 14.12.2025 gültigen Netzzugangsbedingungen.
SNB NBS Entwürfe 2026 Ilztalbahn GmbH
Sie haben die Möglichkeit, zu den Entwürfen der Netzzugangsbedingungen Stellung zu nehmen. Das Stellungnahmeverfahren läuft bis zum 13.10.2024, 24Uhr.
Bitte richten Sie ihre Stellungnahme an trasse@ilztalbahn-gmbh.de.
Seit dem 01.04.2024 ist die Ilztalbahn GmbH das verantwortliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz.
Zum Abschluss eines Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrages wenden Sie sich bitte an trasse@ilztalbahn-gmbh.de.
Mit dem vorigen EIU abgeschlossene Vereinbarungen zur Nutzung von Kapazität der Eisenbahninfrastruktur können auf schriftlichen Nachweis übernommen werden. Mit dem vorigen EIU abgeschlossene Grundsatz-Infrastrukturnutzungsverträge werden nicht übernommen und müssen daher neu mit der Ilztalbahn GmbH abgeschlossen werden (siehe oben).
Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur
Bis zum 12.7.2024 einschließlich ist die Infrastruktur zu Bau- und Instandhaltungszwecken an Werktagen für den öffentlichen Zugverkehr gesperrt.
Davon ausgenommen sind die Tage 17.5. und 31.5.2024, an denen im Rahmen noch vorhandener Kapazitäten weitere Züge verkehren könnten.
Gerne versuchen wir nach besonderer Absprache Ihre Verkehrswünsche an den Tagen, die eigentlich für Bau- und INstandhaltungszwecke vorgesehen sind, zu erfüllen; sprechen Sie uns dazu bitte an unter trasse@ilztalbahn-gmbh.de!
In Waldkirchen sind derzeit die Kopf- und Seitenrampen wegen Lagerung von Baumaterialien zur Ertüchtigung der Eisenbahnstrecke nicht nutzbar. Auch hier gilt, dass eine Nutzung bis zum 12.7.2024 nicht möglich ist. Dies gilt auch für das Gleis 6, das derzeit Oberbaumängel aufweist.
Nutzungsbedingungen
Wir stellen unsere öffentliche Eisenbahninfrastruktur gemäß der nachfolgenden Regelungen gemäß ERegG zur Nutzung durch zugelassene Unternehmen zur Verfügung.
Gemäß §19 Abs. 6 ERegG haben wir die netzzugangsrelevanten Dokumete unverzüglich und vorläufig in Kraft gesetzt, um eine drohende Beeinträchtigung der Ziele der Regulierung in Kraft gesetzt.
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur gelten daher folgende Dokumente:
Muster Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 8 Infrastrukturnutzungsvertrag Infrastruktur
Anlage 7 Infrastrukturnutzungsvertrag Ansprechpartner
2024-05-01 Anlage 6 NBS-BT Ilztalbahn GmbH
2024-05-01 Anlage 5 NBS AT ITB GmbH
2024-04-01 Anlage 4 SNB BT Ilztalbahn GmbH
2024-04-01 Anlage 3 SNB AT Ilztalbahn GmbH
2024-04-01 Anlage 2 Netzzugangsrelevantes Regelwerk Ilztalbahn GmbH
Netzzugangsrelevantes Regelwerk
Gesetze und Verordnungen
Abkürzung | Beschreibung | Bezugsquelle |
---|---|---|
AEG | Allgemeines Eisenbahngesetz | https://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/ |
ERegG | Eisenbahn-Regulierungsgesetz | https://www.gesetze-im-internet.de/eregg/ |
EBO | Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung | https://www.gesetze-im-internet.de/ebo/ |
ESO | Eisenbahn-Signalordnung | https://www.gesetze-im-internet.de/eso_1959/ |
GGVSEB | Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern *) (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) | https://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/ |
RSEB | Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB | https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_30042019_G2436427120193.htm |
GbV | Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen | https://www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/ |
RiD | Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) – Anhang C zur Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) | https://otif.org/de/?page_id=1105 |
TfV | Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung | https://www.gesetze-im-internet.de/tfv/ |
VDV Schriften
Abkürzung | Beschreibung | Bezugsquelle |
---|---|---|
BUVO-NE | Betriebsunfallvorschrift für NE | https://vdv-regelwerke.de/regelwerke/ |
VDV 753 | Richtlinie über die Erteilung, Einschränkung und Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen bei Benutzung der Schienenwege von öffentlichen Betreibern der Schienenwege – Eisenbahnfahrzeug-Führerscheinrichtlinie | https://vdv-regelwerke.de/regelwerke/ |
VDV 755 | Richtlinie für den Erwerb, den Erhalt und die Überwachung der Streckenkenntnis auf Schienenwege öffentlicher Betreiber der Schienenwege – Streckenkenntnis-Richtlinie | https://vdv-regelwerke.de/regelwerke/ |
DB Richtlinien
Abkürzung | Beschreibung | Bezugsquelle |
---|---|---|
FV 408.21-27 und .48 | Fahrdienstvorschrift | https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke |
Ril 436 | Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen (ZLB) | https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke |
Ril 481 | Bahnbetrieb; Telekommunikationsanlagen bedienen | https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke |
Ril 482 | Signalanlagen bedienen | https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke |
Ril 483 | Zugbeeinflussungsanlagen bedienen | https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke |
Ril 492 | Triebfahrzeuge führen | https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke/betrieblich-technisch_regelwerke |
Regelwerke des EIU
Abkürzung | Beschreibung | Bezugsquelle |
---|---|---|
AngStrebu | Angaben zum Streckenbuch | im Rahmen Abschluss Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag |
La | Angaben zu Langsamfahrstellen und sonstigen Besonderheiten | im Rahmen Abschluss Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag |
Bfpl | Buchfahrplan für den Zugleitbetrieb | im Rahmen Abschluss Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag |
Besonderheiten der Infrastruktur
Anbindung an benachbarte Eisenbahninfrastrukturen | Passau Gbf DB InfraGO AG, Strecke 5830 Regensburg-Passau |
Haupt- oder Nebenbahn im Sinne der EBO | Nebenbahn |
Ein- oder Mehrgleisigkeit | eingleisig |
Elektrifizierung | nicht elektrifiziert |
Spurweite | 1435mm |
Streckenklasse (Achs- und Meterlast) | C2 |
Streckenhöchstgeschwindigkeiten | 50km/h |
Abschnittsbezogene Streckengeschwindigkeiten | Buchfahrplan für den Zugleitbetrieb/Verzeichnis der Langsamfahrstellen |
Neigungen und Steigungen | Angaben zum Streckenbuch |
Kleinster Bogenmesser | 190m |
Maximal zulässige Zuglängen bzw. Wagenzuglängen | Angaben zum Streckenbuch |
Bremsweg | 400m |
Bremsstellung der Züge | G/P |
Mindestbremshundertstel | 72P |
Betriebsverfahren (z. B. Zugmeldeverfahren, Zugleitbetrieb, signalisierter Zugleitbetrieb) | Zugleitbetrieb gemäß Ril 408/436, Mehrzugbetrieb |
Zugbeeinflussung (z. B. PZB, LZB, ETCS) | PZB |
Informations- und Kommunikationssysteme (z. B. GSM-R) | GSM-R National Roaming in P-GSM-R-D |
Spezielle Ausrüstungsgegenstände (z. B. Sprechfunkgeräte) und Bezugsmöglichkeiten für den Zugangsberechtigten | Angaben zum Streckenbuch |
Abweichungen vom Regellichtraum gemäß EBO | keine |
KV-Kodifizierung | keine |
Gefahrgutrestriktionen | keine |
Verbot einzelner Traktionsarten für einzelne Streckenabschnitte | keine |
Besondere Schienenwege (§ 19 EIBV) | keine |
Eventuelle Einschränkungen hinsichtlich der Verkehrsart (PV/GV) | keine |
Eventuelle sonstige Einschränkungen (z. B. für Dampfzugfahrten oder aufgrund von Baumaßnahmen) | siehe Abschnitt „Verfügbarkeit Infrastruktur“ |
Eventuelle sonstige technische oder betriebliche Besonderheiten | keine |
Anforderungen an Fahrzeuge bei Abweichungen vom Regelbetrieb | keine |
Besetzung der Triebfahrzeuge und Züge mit Personal (z. B. für die Sicherung von Bahnübergängen oder für das Befahren von Steilstrecken) | BÜ-Posten zur Befahrung des Streckenabschnittes zwischen Waldkirchen und Freyung |
Allgemeine Untersagung des Fahrens ohne Streckenkenntnis (vgl.Punkt 6.3 der VDV-Schrift 755) | Das Fahren ohne Streckenkenntnis ist untersagt |
Regelmäßige Betriebszeiten und Betriebsruhe (vgl. hierzu unten unter Punkt 3.2.7.) | siehe Abschnitt „Verfügbarkeit Infrastruktur“ |
Angaben zu den Betriebsstellen nebst Besetzungszeiten | siehe Abschnitt „Verfügbarkeit Infrastruktur“ |