Stellungnahmeverfahren zu unseren Netzzugangsbedingungen

Bis zum 31.03.2024 bedienten wir uns eines Partners, der die öffentlich-rechtlichen Pflichten als Eisenbahninfrastrukturunternehmn in unserem Auftrag wahrnahm.

Zum 01.04.2024 hat die Ilztalbahn GmbH nun diese Pflichten selbst übernommen und ist damit ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG).

Da unsere Eisenbahninfrastruktur durch jedes zugelassene Verkehrsunternehmen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten befahren werden kann, haben wir dafür Netzzugangsbedingungen aufgestellt.

Diese Netzzugangsbedingungen sind zum 01.05.2024 vorläufig in Kraft getreten. Gleichzeitig haben wir nun das nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren eröffnet.
Näheres dazu kann der Seite EIU entnommen werden, wo sich auch die Netzzugangsbedingungen befinden, die vorläufig in Kraft getreten sind.

2 Kommentare
  1. Patricia
    Patricia sagte:

    Hallo Ilztalbahnfreunde,

    ich war am Sonntag mit der Ilztalbahn unterwegs und hab ein kleines Short auf Youtube erstellt. U.a. auch um ein bisserl für die Ilztalbahn zu werben, sie bekannt zu machen.
    Bei Interesse: auf Youtube Ilztalbahn 2024, Teil 1 eingeben.

    Viele Grüße!

    Antworten
  2. Patricia
    Patricia sagte:

    P.S.
    Youtube, Patricias Art, Ilztalbahn 2024, Teil 1 in der Suchleiste eingeben…sonst findet man das Short nicht…

    Antworten

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