Wer zahlt für die Ilztalbahn? Die Kosten des Regelbetriebs

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in der PNP lohnt es sich, diesen Beitrag vom November 2019 zu aktualisieren. Wobei der Inhalt gleich bleibt: Der Regelbetrieb der Ilztalbahn wäre ein riesiger Gewinn für die Region und ist aus kommunaler Sicht mit sehr überschaubaren Kosten verbunden.

Wir stellen hierzu klar:

  • Für die Ilztalbahn gibt es – bei positiver Potenzialanalyse – volle finanzielle Unterstützung vom Freistaat. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) finanziert über eine Ausschreibung über 12 Jahre den Zugbetrieb, der wiederum über Trasseneinnahmen die Infrastruktur finanziert (derzeit ca. 5,50 €/Kilometer, über 12 Jahre Vertragslaufzeit also etwa 33 Mio. €). Für den Ausbau und die Instandhaltung der Gleise, Bahnhöfe und Bahnsteige ist alleine die Ilztalbahn GmbH als Streckenpächter bzw. die Deutsche Bahn AG als Streckeneigentümer zuständig. Der Freistaat investiert über die Ilztalbahn also kräftig in die Region, verbessert die Infrastruktur und schafft Arbeitsplätze.
  • Der Landkreis ist für Anpassung der Busverkehre an die Bahn zuständig. Es ist davon auszugehen, dass dies kostenneutral erfolgen kann, da nur wenige Buslinien (die Hauptkorridiore können vermutlich unverändert betrieben werden) betroffen sind. Den geringen Einnahmeausfällen stehen höhere Fahrgeldeinnahmen durch insgesamt mehr ÖPNV-Fahrgäste gegenüber. Verbindliche Aussagen hierzu würde die Potenzialanalyse schaffen.
  • Die Gemeinden sind nur für die „Rückwärtige Erschließung der Bahnhöfe“ zuständig. Es geht also um das Schaffen von Parkplätzen, ggf. barrierefreien Bushaltestellen und die entsprechende Zuwegung. Auch die Beschilderung der Bahnhöfe fällt z.B. in die örtliche Zuständigkeit. Bereits heute gibt es an den meisten Ilztalbahn-Halten ausreichende Parkmöglichkeiten, wobei natürlich sowohl von der Anzahl der Parkplätze als auch von der Qualität (Asphaltierung, Beleuchtung usw.) noch „Luft nach Oben“ ist. Für derartige Maßnahmen stehen nach den Angaben des Ministeriums im Fragen-Antwort-Katalog die üblichen Fördermittel des Freistaats nach dem BayGVFG und dem BayFAG zur Verfügung.
  • Was auch wegfällt ist die Pflicht der regionalen Straßenbaulastträger zur anteiligen Finanzierung der technischen Sicherung der Bahnübergänge. Seit der letzten Novelle des Eisenbahnkreuzungsgesetzes übernimmt der Bund den kommunalen Anteil (vgl. § 13 Absatz 2 EKrG).

Die Ilztalbahn GmbH hat für die grundlegende Ertüchtigung und den Erhalt der Bahnstrecke in den vergangenen zehn Jahren über 2,5 Mio. € ausgegeben und hundertausende ehrenamtliche Arbeitsstunden geleistet – fast ohne Beanspruchung der Kassen des Freistaats oder gar der Anliegerkommunen.